
Alle natürlichen und/oder juristischen Personen, die sich verpflichten, die Ziele der Vereinigung emera zu fördern und zu unterstützen, so wie regelmässig den Jahresbeitrag zu entrichten, können die Mitgliedschaft der Vereinigung erwerben.
Der Mindestbeitrag der Mitglieder wird alle 4 Jahre von der Generalversammlung festgelegt. Zur Zeit beläuft sich der Mindest-Jahresbeitrag auf Fr. 30.-.
Jedes Mitglied, ob natürliche oder juristische Person, hat ein Stimmrecht bei der Generalversammlung.
Die Mitgliedschaft geht verloren, wenn das Mitglied seinen Rücktritt erklärt oder den jährlichen Beitrag nicht entrichtet. Die Generalversammlung kann auf Vorschlag des Vorstandes über die Aufhebung einer Mitgliedschaft entscheiden.